Satzung
Stand - 22.11.2008 - 3. Ausgabe -
- A u s z u g aus der Vereinssatzung -
(Gesamte Satzung zum Download im Mitgliederbereich)
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§ 1 ) Name und Sitz des Vereins Fischerclub Ebnath e.V.
Sitz : 95683 Ebnath Gerichtsstand : Amtsgericht Kemnath
obig genannter Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch Förderung der Landschaftspflege und des Tierschutzes, insbesondere durch den Schutz und Aufbau und Erhaltung der heimischen Gewässer und seiner Fischarten. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für Tätigkeiten im Dienst des Vereins, können nach Vorstandsbeschluss und Haushaltslage, angemessene Aufwandsentschädigungen bezahlt werden.
§ 2 ) Zweck des Vereins
1. Beratung Ausbildung und waidgerechte Erziehung in allen Angelegenheiten der Fischerei.
2. Aufklärung der Allgemeinheit über die Wichtigkeit des Schutzes von Fischerei und Gewässer
3. Unterstützung und Beratung der Behörden und Dienststellen in allen Fragen der Fischerei und Gewässerschutzes
4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Erwerb von Angelgelegenheiten durch die Mitglieder und auch durch Pacht oder Kauf von Fischereirechten. 5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Kostenträger des katholischen Kindergartens Ebnath zur ausschließlichen Verwendung für den Kindergarten.
§ 3 ) Mitgliedschaft
1. Der Verein hat :
a ) Ordentliche Mitglieder ( aktiv )
b ) Fördernde Mitglieder ( passiv)
c ) Ehrenmitglieder
§ 6 ) Organe des Fischerclub Ebnath e.V.
1. Organe des Vereins sind :
a ) der Vorstand
b ) die Vorstandschaft
c) die Mitgliederversammlung
zu a ) Der Vorstand des Vereins besteht aus den
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
zu b )
1. Die Vorstandschaft besteht aus
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
dem Kassier
Schriftführer
Gewässerwart
Beisitzern und eventuellen weiteren Spartenleitern
2. Die Vorstandschaft wird jeweils aus der Mitgliederversammlung für drei Vereinsjahre gewählt. ....